Außenstände und überfällige Forderungen – ein Ärgernis mit weitreichenden Folgen:
Forderungen werden in der Regel aus folgenden Gründen nicht gezahlt: Zahlungsverweigerung aufgrund von bestehender Differenzen zwischen den Vertragspartnern, vorübergehende finanzielle Engpässe oder die drohende Zahlungsunfähigkeit, meist gefolgt von einem Insolvenzantrag.
Sie haben keine Rechtsabteilung, die schnell und effizient die Ursache für die nichterbrachte Zahlung verorten kann? Sie können die Beitreibung der Außenstände gern ihrer Buchhaltungsabteilung zur Bearbeitung abgeben. Dadurch verursachen Sie sich zusätzliche Kosten in Form von zusätzlicher Arbeitszeit Ihrer Angestellten, die im Umgang mit zahlungsunwilligen Schuldnern nicht über die nötige juristische Erfahrung verfügen, um den Schuldnen entsprechend gegenüberstehen zu können. Setzen Sie Ihre Angestellten für wichtigere Aufgaben ein und überlassen Sie den Forderungseinzug einem Profi.
Ich tituliere Ihre Forderung effizient und kostensparend. Auch in der Zwangsvollstreckung können Sie sich auf meine Kanzlei verlassen. Meine Zwangsvollstreckungsabteilung ist auch in den schwierigsten Situationen (z.B. verschleiertes Arbeitseinkommen, Unauffindbarkeit des Schuldners usw.) in der Lage Ihre Forderung zu realisieren.
Forderungseinzug beginnt mit der Vertragsgestaltung – "Wasserdichte Verträge" gibt es in der Regel nicht. Jedoch haben Sie die Möglichkeit Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Prüfung unterziehen zu lassen, um das Maximum für Ihr Unternehmen zu realisieren. Ich zeige Ihnen mögliche Risiken und Alternativen zu einer besseren Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen. Darüber hinaus schule ich gern Ihre Angestellten im Bereich "Richtiges in Verzug setzen" und "Umgang mit offenen Rechnungen bzw. zahlungsunwillige Kunden".